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   OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2022 - 1 KN 2/17   

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OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2022 - 1 KN 2/17 (https://dejure.org/2022,45666)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.12.2022 - 1 KN 2/17 (https://dejure.org/2022,45666)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. Dezember 2022 - 1 KN 2/17 (https://dejure.org/2022,45666)
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    Normenkontrolle gegen die Satzung der Gemeinde über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes (Ortsgestaltungssatzung); Bestimmtheit des Begriffs der Erdgarage

 
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  • OVG Schleswig-Holstein, 19.02.2015 - 1 LB 5/14

    Bauvorbescheid zur Erweiterung der Bebauung eines Grundstücks mit einem

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2022 - 1 KN 2/17
    OVG, Urteil vom 19.02.2015 - 1 LB 5/14 -, Rn. 45, juris).

    Der Senat hat in einem konkreten Fall Bestimmungen über die farbliche Gestaltung von Dächern, über Farben und Arten von Ziegeln, die Form und Farbe von Dachaufbauten, die Gliederung von Fassaden und die farbliche Gestaltung von Vordächern und Wetterschutzelementen, die Montage von Antennen auf Dächern sowie zu Abstellplätzen für Müllbehälter und zu Werbeanlagen als inhaltlich typische gestalterische Vorschriften angesehen, da sie die Gestaltung des Ortsbildes regelten, ohne zugleich bodenrechtliche Vorgaben zu setzen (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 19.02.2015 - 1 LB 5/14 -, Rn. 43, juris).

  • BVerwG, 10.07.1997 - 4 NB 15.97

    Bauplanungsrecht - Konkurrenz zum Landesbauordnungsrecht, Verunstaltungsabwehr

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2022 - 1 KN 2/17
    In der Rechtsprechung ist - im Grundsatz - geklärt, dass es den Gemeinden verwehrt ist, im Gewand von örtlichen Bauvorschriften städtebauliche Planung zu betreiben (BVerwG, Beschluss vom 31.05.2005 - 4 B 14/05 -, Rn. 7, juris; BVerwG, Urteil vom 11.05.2000 - 4 C 14.98 -, Rn. 17, juris; BVerwG, Beschluss vom 10.07.1997 - 4 NB 15/97 -, Rn. 3, juris; Schl.-Holst.

    Diese Entscheidung ist vom Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich auch für das Verbot von Kellergaragen für zutreffend erachtet worden, da in der Entscheidung deutlich geworden sei, dass das Oberverwaltungsgericht die Gestaltungsvorschriften als Mittel der Ortsbildpflege außerhalb der Festsetzungsmöglichkeiten, die das Bodenrecht bietet, trotz der missverständlichen Wortwahl nicht nur formal, sondern auch dem sachlichen Gehalt nach dem Bauordnungsrecht zugeordnet habe (BVerwG, Beschluss vom 10.07.1997 - 4 NB 15/97 -, Rn. 4, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.11.1996 - 1 K 13/93

    Nichtigkeit eines Bebauungsplanes; Ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2022 - 1 KN 2/17
    In einer früheren Entscheidung hat der Senat das Verbot von Kellergaragen als - ausschließlich - gestalterische Festsetzung angesehen, da diese optisch die Gebäudewand in dem Bereich um ein weiteres Geschoss erhöhen und im Übrigen zu erheblichen Einschnitten in die Vorgartenfläche führen (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 27.11.1996 - 1 K 13/93 -, Rn. 52, juris).

    Eine Grenze findet die Festsetzung von gestalterischen Vorschriften lediglich in Art. 14 GG (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 27.11.1996 - 1 K 13/93 -, Rn. 52, juris).

  • BVerwG, 31.05.2005 - 4 B 14.05

    Umfang der örtlichen Bauvorschriften zur Verwirklichung von gestalterischen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2022 - 1 KN 2/17
    In der Rechtsprechung ist - im Grundsatz - geklärt, dass es den Gemeinden verwehrt ist, im Gewand von örtlichen Bauvorschriften städtebauliche Planung zu betreiben (BVerwG, Beschluss vom 31.05.2005 - 4 B 14/05 -, Rn. 7, juris; BVerwG, Urteil vom 11.05.2000 - 4 C 14.98 -, Rn. 17, juris; BVerwG, Beschluss vom 10.07.1997 - 4 NB 15/97 -, Rn. 3, juris; Schl.-Holst.

    Regelungen zu Garagen in einer Ortsgestaltungssatzung steht deshalb nicht entgegen, dass das Bundesverwaltungsgericht in einer von dem Antragsteller angeführten Entscheidung ausdrücklich auf § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 23 BauNVO und auf § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB verwiesen und dazu ausgeführt hat, dass für die Erreichung des Ziels, eine bestimmte näher umschriebene Fläche von Bebauung freizuhalten, das Bauplanungsrecht das Instrumentarium im Rahmen der dem Bundesgesetzgeber zustehenden Kompetenz zur Verfügung stellt und die Gemeinden nicht befugt sind, im Gewande bauordnungsrechtlicher Gestaltungsvorschriften bodenrechtliche Regelungen zu treffen (BVerwG, Beschluss vom 31.05.2005 - 4 B 14.05 -, Rn. 7, juris).

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 8.06

    Gesetzgebungskompetenz im Baurecht; Werbeanlagen; Außenbereich; Verunstaltung des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2022 - 1 KN 2/17
    Insoweit entspricht es zum Beispiel gefestigter Rechtsprechung, dass Werbeanlagen über eine Festsetzung nach § 9 BauGB, aber auch durch Ortsgestaltungssatzung geregelt werden können (BVerwG, Urteil vom 11.10.2007 - 4 C 8.06 -, Rn. 13, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.05.1995 - 1 L 165/94

    Räumlicher Anwendungsbereich; Gestaltungssatzung; Ortsgestaltungssatzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2022 - 1 KN 2/17
    Die Beifügung einer Begründung oder detaillierte Ausführungen zu den baugestalterischen Absichten in der Satzung selbst sind nicht erforderlich (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 09.05.1995 - 1 L 165/94 -, Rn. 40, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2014 - 1 KN 5/13

    Abwägung bei Umstellung eines Bebauungsplans auf die BauNVO 1990; stärkere

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2022 - 1 KN 2/17
    Auch verweist er auf Ausführungen des Senats in den Verfahren 1 KN 17/11 und 1 KN 5/13, nach denen die nähere Umgebung seines Grundstücks "durch die zahlreichen neu errichteten Baukörper" gekennzeichnet sei und die "überwiegende Anzahl der vorhandenen Gebäude bereits das Maximum des bisher zulässigen Maßes der Nutzung erreicht hat, sodass die Anzahl der Grundstücke, die noch nicht maximal ausgenutzt sind, gering ist".
  • BVerwG, 11.05.2000 - 4 C 14.98

    Bauvorbescheid; Ortsbild, Beeinträchtigung des; nähere Umgebung; Baugrundstück;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2022 - 1 KN 2/17
    In der Rechtsprechung ist - im Grundsatz - geklärt, dass es den Gemeinden verwehrt ist, im Gewand von örtlichen Bauvorschriften städtebauliche Planung zu betreiben (BVerwG, Beschluss vom 31.05.2005 - 4 B 14/05 -, Rn. 7, juris; BVerwG, Urteil vom 11.05.2000 - 4 C 14.98 -, Rn. 17, juris; BVerwG, Beschluss vom 10.07.1997 - 4 NB 15/97 -, Rn. 3, juris; Schl.-Holst.
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.04.2016 - 1 LB 9/14

    Notwendigkeit einer Abweichung von einer Gestaltungssatzung für grundsätzlich

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2022 - 1 KN 2/17
    Es genügt, wenn das Konzept der Ortsgestaltungssatzung anhand der Regelungen erkennbar ist und sich die gestalterische Absicht der Gemeinde aus den einzelnen Gestaltungsvorschriften der Satzung ablesen lässt (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 21.04.2016 - 1 LB 9/14 -, Rn. 47 f., juris).
  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 2.94

    Bezeichnung des Geltungsbereichs einer Baumschutzsatzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2022 - 1 KN 2/17
    Insgesamt genügt es, wenn die Betroffenen die Rechtslage anhand objektiver Kriterien erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (so BVerwG, Urteil vom 16.06.1994 - 4 C 2.94 -, Rn. 8, juris, zur Festlegung des Geltungsbereichs einer Baumschutzsatzung).
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